Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!

 

Zur Vorbereitung Ihres Besprechungstermins bitten wir Sie folgende Unterlagen (soweit vorhanden) mitzubringen:

  1. Schriftverkehr (insbesondere vom Gericht bzw. vom gegnerischen Rechtsanwalt)
  2. Urteile und Beschlüsse des Gerichts
  3. Unterlagen des Jugendamtes (bei Kindesunterhalt, elterliche Sorge oder Umgang)
  4. Geburtsurkunde des Kindes (bei Scheidung)
  5. Ehe-/Heiratsurkunde (bei Scheidung)
  6. Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate (bei Unterhalt)

Beratungshilfe

Wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind meine Rechtsanwaltskosten zu bezahlen so besorgen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Termin einen Beratungshilfeberechtigungs-schein beim Amtsgericht. Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie hier  herunterladen. Füllen Sie den Antrag bitte sorgfältig aus, legen Sie alle erforderlichen Anlagen in Kopie bei und vergessen Sie nicht ihn zu unterschreiben! Reichen Sie ihn dann bitte beim Amtsgericht rechtzeitig ein. Sie erhalten den Beratungshilfeberechtigungsschein vom Amtsgericht zugesandt. Bringen Sie bitte diesen Beratungshilfeberechtigungsschein zum Termin bei mir mit. Bitte beachten Sie, dass wir den Beratungshilfeberechtigungsschein nicht für Sie beantragen! Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier auf Wikipedia.

 

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